Regale und Leitern in einem Unternehmen, müssen regelmäßig geprüft werden, aber warum ist das so und wie oft muss diese Prüfung durchgeführt werden und wer darf überhaupt prüfen?

Das „Warum“ kann man mit den gesetzlichen Vorgaben beantworten. Vorgaben und Regeln zu den Pflichten der Verantwortlichen in einem Unternehmen findet man in unterschiedlichen Gesetzen, z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Strafgesetzbuch (StGB), im Sozialgesetzbuch (SGB), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). 

Bei der Prüfung von Regalen und Leitern reicht uns aber das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im ArbSchG wird eine dokumentierte „Gefährdungsbeurteilung“ vorgeschrieben daraus ergibt sich, dass man alle im Betrieb vorhandenen Tätigkeiten darstellen und bezogen auf ihre Gefährdungen beurteilen muss, und Maßnahmen festlegen, wenn Gefährdungen erkannt wurden. Die BetrSichV schreibt vor, dass Arbeitsmittel bezüglich ihrer Gefährdung beurteilt werden müssen. Regale und Leitern sind Arbeitsmittel, insofern muss es dazu auch eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung geben.

Damit ist aber noch nicht geklärt, warum und wie oft eine regelmäßige Prüfung erfolgen muss. Das ist in der BetrSichV beschrieben, dort steht:

Arbeitsmitte/ dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen,   und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

Daraus kann man ableiten, dass man Arbeitsmittel instandhalten muss, logischerweise kommt es bei jedem Gerät oder jeder Anlage im Laufe seiner Lebenszeit zu defekten. Entweder durch äußere Einwirkung oder durch Ermüdung von Bestandteilen. In der Gefährdungsbeurteilung muss man das ermitteln und dokumentieren und regelmäßige Prüfinterfalle berücksichtigen, damit beschädigte oder defekte Anlagen schnellstmöglich instandgesetzt oder aus dem Verkehr gezogen werden, bevor es zu einem Unfall kommt. 

Das „Wie oft“, obliegt gemäß der gesetzlichen Formulierung dem Verantwortlichen, die Berufsgenossenschaften haben vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten die gesetzlichen Formulierungen für die Praxis zu konkretisieren, insofern kann man aus der DGUV-Vorschrift 108-007 die Intervalle für die Prüfung von „Regalen“ (eigentlich beschränkt sich die DGUV-Vorschrift auf die Prüfung von kraftbetriebenen Regalen) ablesen, hier steht: „…nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden…“ und das kann* man dann auch auf alle anderen Regale übertragen.

*(Da die DGUV-Vorschrift es nicht allgemein darstellt, bzw. nur auf kraftbetriebene Regale bezieht, hat der Verantwortliche eigentlich, gemäß der gesetzlichen Vorgabe, auch die Möglichkeit, bei nicht kraftbetriebenen Regalen, von der jährlichen Wartung abzuweichen und in seiner Gefährdungsbeurteilung einen längeren Wartungsintervall zu berücksichtigen.)

Jede Abweichung von den Vorgaben der DGUV sollte aber möglichst gut begründet werden, es versteht sich von selbst, dass kürzere Prüfintervalle immer möglich sind. Zusätzlich sollte eine Betriebsanweisung erstellt und an die Regale angebracht werden, in der eine regelmäßige, tägliche oder wöchentliche Sichtung der Regale und Leitern dargestellt wird damit man auch unabhängig von der jährlichen Prüfung, Schäden rechtzeitig erkennt, und diese beseitigen kann.

Bleibt nur noch zu klären wer Regale und Leitern prüfen darf, optimalerweise hat man einen Kurs besucht, in dem man die Qualifikation des Regal-Prüfers durch ein Zeugnis erlangt hat. Die DGUV-Vorschrift sagt:

Die Prüfung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.“

Ein Sachkundiger kann insofern auch ein ausgebildeter Monteur oder Mechaniker sein, der sich auch bezüglich der gängigen arbeitsrechtlichen Vorgaben und Vorschriften weitergebildet hat. Wenn sie jetzt einen sachkundigen Prüfer für Ihre Regale und Leitern suchen, dann fragen sie das gerne bei uns an. Ich bin ausgebildeter Industriemechaniker und Maschinenbautechniker und kenne mich mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben aus, was ich auch über eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Regalprüfer nachgewiesen habe.